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Stevia-Produkte von MedHerbs
Stand: Mai 2008
Unsere Stevia-Produkte sind als Süßungsmittel für den Export außerhalb der EU uneingeschränkt zugelassen und gelten
in USA und Kanada als Nahrungsergänzungsmittel (Diatry Supplement).
Stevia-Produkte von MedHerbs erfüllen in Bezug auf Reinheit und Belastung alle Anforderungen die an Lebensmittel gestellt
werden. So werden z.B. auch Grenzwerte von Pflanzenschutzmittelrückstände in Stevia-Blätter von MedHerbs gemäß § 35
LMBG L 00.00-34 und Tabelle 1 ph.eur. (Europäisches Arzneibuch) 2005, Kap. 2.8.13 eingehalten.
Die Abgabe und die Deklaration der von MedHerbs angebotenen Stevia-Produkte geschieht im Einklang zur bestehenden Rechtslage* und in Absprache mit den zuständigen Behörden, was jedoch nicht zwangsläufig für den Vertrieb anderer Hersteller Geltung haben muss.
Mit der Abgabe von Stevia rebaudiana und Steviolglykosiden soll zudem den interessierten Fachkreisen (Pharmazeuten, Hochschulen, Institute) die Möglichkeit zu weiteren Untersuchung neuer Anwendungsmöglichkeiten gegeben werden.
MedHerbs übernimmt keinerlei Haftung bei unsachgemäßem Gebrauch.
Für weiterführende Informationen zu Stevia besuchen Sie bitte:
EUROPEAN STEVIA CENTER, Universität Leuven, Belgien
*EGVO-258/1997, EG Art. 249 Abs. 4, LÜG Art. 2 Abs. 1 Nr. 1, VwGO § 75
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